Auf Grundlage des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes erhebt das Amt Golßener Land als Träger des Brandschutzes unter bestimmten Bedingungen die Kosten für einen Feuerwehreinsatz. Geregelt ist dies in der "Satzung über die Erhebung von Entgelten und Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Golßener Land". Diese Satzung wurde zuletzt geändert durch Beschluss-Nr.: 24-2007 vom 05.12.2007.