Auf Grundlage des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes erhebt das Amt Golßener Land als Träger des Brandschutzes unter bestimmten Bedingungen die Kosten für einen Feuerwehreinsatz. Geregelt ist dies in der "Satzung über die Erhebung von Entgelten und Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Golßener Land". Diese Satzung wurde zuletzt geändert durch Beschluss-Nr.: 24-2007 vom 05.12.2007.
Notruf | ||
Feuerwehr/Rettungsdienst | : | 112 |
Polizei | : | 110 |
Leitstelle Lausitz | : | 03 55 / 63 20 |
FAX | : | 03 55 / 63 21 38 |
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst*, gültig seit 01.04.2005 | ||
Luckau | : | 0 18 05 / 5 82 22 36 20 |
Krankentransport | : | 03 55 / 1 92 22 |
Bereitschaftsdienst des Amtes Golßener Land | : | 01 74 / 3 47 03 83 |
Stromstörungshotline | : | 01 80 / 2 30 50 70 |
Gasstörungsdienst | : | 0 35 44 / 5 02 60 |
Funk | : | 01 71 / 4 59 01 29 |
Wasserstörungsdienst | : | |
für Havarien nach Dienstschluss | : | 01 72 / 6 54 55 70 |
Giftnotruf | : | 0 30 / 1 92 40 |
Drogennotruf | : | 0 30 / 1 92 37 |
Sperr-Notruf (Kredit-, EC-Karten etc.) |
: | 116 116 |
* Der Rettungsdienst ist immer dann zu rufen, wenn es sich um lebensbedrohliche Erkrankungen handelt.
Der Kassenärztliche Notfalldienst hingegen dient ausschließlich der abulanten Versorgung von akuten Erkrankungen in Zeiten, in denen Arztpraxen nicht oder nur in geringem Umfang geöffnet haben - also an Wochenenden, Feiertagen, nachts sowie am Mittwoch- und Freitagnachmittag.
Der KV Brandenburg bittet noch einmal nachdrücklich darum, dass der Kassenärztliche Notfalldienst auch nur in begründeten Fällen in Anspruch genommen wird. Das heißt: Nicht wegen Erkrankungen, die auch noch am kommenden Tag in der Praxis behandelt werden können.
Der Kassenärztliche Notfalldienst ist ein Bereitschaftsdienst des Arztes. Dieser kann zu einem Patienten fahren und ihn dort behandeln, er kann den Patienten aber auch zu sich in die Praxis bitten, wenn es der gesundheitliche Zustand des Patienten zulässt.
Quelle: Amtsblatt Amt Golßener Land - November 2008, geringfügig ergänzt; überarbeitet April 2010
Alle Angaben ohne Gewähr.